Nur zum besseren Verständnis: Kann man das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vom 21.09.2011 wie folgt verstehen? (Wenn nicht, dann wird um Korrektur in Form eines Kommentars gebeten!)
Eine rechtmäßige Besteuerung wird von den sog. “starken Schultern” dadurch umgangen, dass diese das zu versteuernde Geld (u.a.) in die Schweiz “schultern”, wo es selbsttätig Zinsen hervorbringt und neben dem/der SteuerbetrügerIn (u.a.) die Schweizer Banken bereichert. Rechtmäßigkeit erlangt man nun nachträglich dadurch, dass der von jenen Banken maßgeblich abhängige Schweizer Staat mit dem um Steuern betrogenen deutschen Staat ein Abkommen schließt, welches vorsieht, dass jene Schweizer Banken einen Pauschalsteuersatz zwischen 19 und 34 Prozent von den Schwarzgeldkonten der anonym (!) und straffrei (!) bleibenden Kontoinhaber an den deutschen Fiskus abführen.
Das Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu in einer Presseerklärung, dass man damit
deutschen Anlegern mit Kapitalerträgen in der Schweiz einen Weg aus der Steuerflucht [...] eröffnet
hätte,
der mit gerechter Steuerlast verbunden ist und der in der Gesamtbetrachtung zu einer fairen, materiell vergleichbaren Belastung mit Anlegern führt, die schon bisher steuerehrlich waren.
So sieht also schweizerdeutsche Steuergerechtigkeit mit der Unterschrift von Wolfgang Schäuble (BRD, CDU, Finanzminister) bzw. die Austrocknung einer Steueroase aus:
Anonymisierten und straffrei ausgehenden SteuerbetrügerInnen wird ein unbeschwerlicher Weg aus der Steuerflucht gepflastert und sie werden materiell vergleichbar belastet wie Steuerehrliche!
/// Medienverweise:
- Bundesministerium der Finanzen: “Schweiz und Deutschland unterzeichnen Steuerabkommen” (21.09.2011)
- tagesschau.de: “‘Riesenschritt’ oder ‘Beihilfe zur Steuerhinterziehung’” (21.09.2011)